Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  1. Art und Umfang der Leistung

(I) Die Firma Schmuck Gebäudereinigung verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.

(II) Die Reinigungsarbeiten werden an normalen Arbeitstagen durchgeführt, Abweichungen hiervon werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

  1. Weisungsrecht

Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge-allein bei der Firma Schmuck Gebäudereinigung. Der Aufraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma Schmuck Gebäudereinigung in den eigenen Betrieb einzugliedern oder Ihnen Weisungen zu erteilen.

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber die Firma Schmuck Gebäudereinigung von dadurch entstandenem Nachteil frei.

  1. Reinigungsmittel und Geräte

(I) Die Firma Schmuck Gebäudereinigung stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigung- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Ihre Kosten zur Verfügung.

(II) Die Firma Schmuck Gebäudereinigung stellt Ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.

(III) Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen und Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt die Kosten.

  1. Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die Mitarbeiter der Firma Schmuck Gebäudereinigung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle Gesetzliche und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

  1. Schlüsselvorschriften

Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sein vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

  1. Ausführung durch andere Unternehmen

Die Firma Schmuck Gebäudereinigung ist berechtigt, durch schriftliche Zustimmung des Auftraggebers, zur Erfüllung Ihrer Verpflichtung andere Unternehmen zu bedienen.

  1. Höhere Gewalt

(I) Im Krieg- oder Streikfall, bei Unruhe und anderen Fälle höhere Gewalt, kann die Firma Schmuck Gebäudereinigung den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

  1. Verzug

(I) Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Firma Schmuck Gebäudereinigung nebst Ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

(II) Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen im Verzug, so kann die Firma Schmuck Gebäudereinigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt Leistung verlangen. Die Firma Schmuck Gebäudereinigung bleibt jedoch nachgelassen, die Höhe Ihres Anspricht auf Schadensersatz, statt der Leistung nicht in den Einzeln darzulegen und stattdessen als Schadensersatz statt der Leistung für jede nicht abgenommene reinigungsstunde einen Betrag von 30% des Stundensatzes zur beanspruchen. Der hat allerdings das Recht nachzuweisen, dass die Firma Schmuck Gebäudereinigung durch den Annahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringer Höhe entstanden ist.

  1. Rechtsnachfolge

(I) Bei Tod der Auftraggeber tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrags hauptsächlich auf persönliches Belangen des Auftraggebers abgestellt war.

(II) Durch Rechtsveränderung im Bereich der Firma Schmuck Gebäudereinigung wird der Vertrag nicht berührt.

(III) Auftraggeber sowie Auftragnehmer sind zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

  1. Loyalitätsklausel

Den Auftraggebern verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, der Firma Schmuck Gebäudereinigung zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers einsetzt während der Laufzeit des Vertrags und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000, – Euro für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.

  1. Haftung und Haftungsbegrenzung

(I) Die Firma Schmuck Gebäudereinigung haftet im Rahmest der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatz geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Schmuck Gebäudereinigung, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haftet die Firma Schmuck Gebäudereinigung nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

(II) Haftet die Firma Schmuck Gebäudereinigung nach Abs. für. leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden mit folgenden Haftungshöchstsummen:

– Euro 2.000.000,-   für Personenschäden pro Schadensfall

– Euro 1.000.000,-   für Sachschäden  pro Schadensfall

– Euro    200.000,-  für Vermögensschäden  pro Schadensfall

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, voraussehbaren Schäden sowie aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Schmuck Gebäudereinigung in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedingung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedingung und Betreuung von Maschinen, Kessel, Heizvorrichtung, elektronischen oder ähnliche Anlagen.

(III) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(VI) Benutzt die Firma Schmuck Gebäudereinigung ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,- Euro auf seine Kosten abzuschließen. Die Haftung der Firma Schmuck Gebäudereinigung für Schäden an dem Kraftfahrzeug ist auf diese Selbstbeteiligung von 500,- Euro begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.

  1. Mängelansprüche

(I) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Geschieht das nicht, sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. Die Firma Schmuck Gebäudereinigung ist jederzeit zur Nachbesserung der Reinigungsarbeiten berechtigt.

(II) Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb eines Jahres nachdem der Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe davon Kenntnis erlangt haben, gegenüber der Firma Schmuck Gebäudereinigung geltend gemacht werden.

(III) Schweben zwischen dem Auftraggeber und der Firma Schmuck Gebäudereinigung Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung tritt frühsten 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Zahlung des Entgelts

(I) Das Entgelt für Leistungen aus dem Vertrag oder Sonstigen Pauschalabrechnungen ist soweit nicht anders vereinbart wurde sofort nach Rechnungslegung zahlbar.

(II) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit umseitiger oder rechtskräftiger festgestellter Gegenforderung berechtigt.

(III) Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jedes Jahres wird ein tariflicher Feiertagzuschlag von 150% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.

  1. Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Material. Oder Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderung, erhöht sich das Reinigungsentgelt um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kostenerhöht werden, zuzüglich der Gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.

  1. Vertragsbeginn, Vertragsänderung

(I) Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Auftraggeber rechtswirksam, spätestens jedoch, wenn die vereinbarte Dienstleistung ausgeführt wird.

(II) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist läuft der Vertrag auf zwei Jahre. Wird der nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr.

(III) Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftlicher Bestätigung der Firma Schmuck Gebäudereinigung.

(VI) Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (dauerhafte mangelhafte Leistungserbringung nach Abmahnung) bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

  1. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der gültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zwecke erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(I) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

(II)Abweichungen von der vorstehenden Gerichtsvereinbarung ist die Firma Schmuck Gebäudereinigung auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen

(III) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

  1. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ändert sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weist die Firma Schmuck Gebäudereinigung unter Übersenden einer geänderten Fassung auf die Änderungen hin, so gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dies nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Aus dieser Rechtsfolge wird die Firma Schmuck Gebäudereinigung bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hinweisen. Maßgeblich für die Frist Wahrung ist das Datum des Poststempels.